Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle durch die CAPA Event, Carmen Pantelmann, Obere Scharr 9, 23896 Panten, als Reiseveranstalterin durchgeführten Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende /Widerrufsrecht

1.1. Für alle Buchungen gilt:

1.1.1. Die bei der Buchung vorliegenden Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von CAPA Event sind für die jeweilige Reise sind Grundlage des Angebotes. 

1.1.2. Der buchende Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von CAPA Event vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Das geänderte Angebot wird Inhalt des Vertrages, wenn CAPA Event auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber CAPA Event die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS erfolgt, gilt: 

1.2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde gegenüber CAPA Event den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. 

1.2.2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes z.B. dem Zugang der Buchungsbestätigung durch CAPA Event zustande. Der Kunde erhält auch bei Annahme in anderer Form eine Buchungsbestätigung.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App oder       

1.4. Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: 

1.4.1. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde CAPA Event den Abschluss des  Pauschalreisevertrages verbindlich an. 

1.4.2. Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Vertrages.

1.4.3. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande. 

1.4.4. CAPA Event weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,  312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). 

2.   Besondere Teilnahmebedingungen für die Hunde und Halter

Der Hundehalter, der an die von Capa Event organisierten Veranstaltungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. 

2.1. Capa Event übernimmt keine Aufsicht für die teilnehmenden Hunde und damit keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. 

2.2. Sich „in der Hitze“ (oder auch „Läufigkeit“) befindlichen Hündinnen sind von den Wandertouren ausgeschlossen. Sollte zum Zeitpunkt der Reise die Hündin unerwartet läufig werden, kann der Hundehalter die Reise stornieren. Der Reisepreis wird erstattet. Es fallen jedoch die
Stornogebühren gem. 5.3. der AGB an. Wir weisen darauf hin, dass die angebotene Reiserücktrittskosten-Versicherungen, in diesem Fall nicht eintreten. 

2.3. Aggressive und unverträgliche Hunde sind grundsätzlich im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen. Für gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der Bundesländer ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und vorzulegender Wesenstest des Hundes und die Teilnahme eines Halters oder Hundeführers, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt.

2.4. Für jeden Hund muss auch in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung bestehen. Der Hund sollte gesund und gegen Tollwut, Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose geimpft sein. 

2.5. Hundehalter sind verpflichtet, bei der Reise den Heimtierausweis bzw. der Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung mitzuführen. Vorzugsweise sollte der Hund mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr
gekennzeichnet werden. 

3. Bezahlung 

3.1. CAPA und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 

3.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Besteht ein Rücktrittsrecht von CAPA Event wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Nr. 7), wird der Restbetrag erst mit verstreichen der Rücktrittsfrist fällig. 

3.3. Leistet der Kunde die fälligen Zahlungen nicht entsprechend der vereinbarten Termine, so ist CAPA Event berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CAPA Event nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. CAPA ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb der von CAPA Event gesetzten angemessenen Frist

a. entweder die Änderung anzunehmen 

b. oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten 

c. oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn CAPA Event eine solche Reise angeboten hat. 

4.4. Wenn der Kunde gegenüber CAPA Event nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte CAPA Event  für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten 

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CAPA zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CAPA Event den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CAPA Event eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Reiseveranstalterin unter liegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären. 

5.3. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von
CAPA Event ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden durch CAPA Event zu begründen. Die Erstattung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

6. Eintritt Dritter in den Reisevertrag 

Der Kunde hat das gesetzliche Recht von CAPA Event zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Mitteilung hat auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) zu erfolgen. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie CAPA 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung CAPA Event bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. CAPA Event wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. CAPA Event kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sie  

a. in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b. in der Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. 

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Buchungsbestätigung angegeben wurde.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat CAPA Event unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.2. Im Falle eines Rücktritts nach diesem Abschnitt hat CAPA Event die Zahlungen des Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurückzuerstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

CAPA Event kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der Reiseveranstalterin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der Reiseveranstalterin beruht. Kündigt CAPA Event, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden/ Mangelanzeigen

10.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Mangelanzeige ist in der Regel Voraussetzung für weitere Ansprüche wie Abhilfe, Minderung oder Schadensersatz.

Soweit CAPA Event infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende diese weiteren Ansprüche verlieren.

Der Reisende hat seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter der Reiseveranstalterin vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von CAPA Event vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel gegenüber CAPA Event unter den mitgeteilten Kontaktdaten oder hilfsweise seines Reisevermittlers zur Kenntnis zu bringen. 

Der Vertreter von CAPA Event sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2. Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen, hat er CAPA Event zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von CAPA Event verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe
notwendig ist.

11. Beschränkung der Haftung 

Die vertragliche Haftung von CAPA Event für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,  Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7  BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber CAPA Event geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief oder E-Mail) wird empfohlen. 

12.2. CAPA Event weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für CAPA Event verpflichtend würde, informiert die Reiseveranstalterin den Kunden hierüber in geeigneter Form. CAPA Event weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Stand: Oktober 2021